Für eine korrekte Abrechnung der Urlaubsersatzleistung, müssen einige Lohnarten nach bestimmten Vorgaben angelegt und in den Firmenparametern eingetragen sein.
Nach der Eingabe des Austrittsgrundes in der Maske Eintrittsdaten und einer Abrechnung, ermittelt das Programm selbständig wie lange eine Weiterversicherung besteht. Es berechnet die, in den Folgemonat anfallenden SV-DN-Anteile, behält diese im Auszahlungsmonat ein und führt sie anteilsmäßig im (in den) folgenden Monat(en) ab.
LeSalaire berechnet den Resturlaub für die Urlaubsersatzleistungslohnarten nicht selbst. Die Einheiten (= Resturlaubstage oder Resturlaubsstunden) von den Urlaubsersatzleistungslohnarten geben Sie manuell in der Lohnartenzuordnung ein.
Für die richtige Aufteilung der Sozialversicherung, haben Sie zwei Möglichkeiten in LeSalaire:
Sie können die 2 Urlaubsersatzleistungslohnarten
(ersten zwei Lohnarten: UE für lfd. und UE für SZ, s. unten Punkt 1) mit
Stunden/Resturlaubstagen in der
Lohnartenzuordnung eingeben. LeSalaire ermittelt aufgrund des Urlaubswochenmodells
nach der Abrechnung wie lange eine Weiterversicherung besteht, und generiert
den Grund "Ende Entgeltanspruch" in die Maske Eintrittsdaten.
Haben Sie kein Urlaubswochenmodell (Abrechnungen/Urlaub/Verwaltung)
hinterlegt, nimmt LeSalaire automatisch eine 5-Tage-Woche an und berechnet
aufgrund dieser das Ende des Entgeltanspruchs.
Sie können in der Lohnartenzuordnung den Gesamtbetrag der Urlaubsersatzleistung ((ersten zwei Lohnarten: UE für lfd. und UE für SZ, s. unten Punkt 1) ohne Stunden/Resturlaubstagen eingeben, und in der Maske Eintrittsdaten selber den Grund "Ende Entgeltanspruch" eingeben.
Das Datum des Ende Entgeltanspruchs in
der Maske Eintrittsdaten ist unter anderem auch für die Elda Abmeldung
relevant.
Damit die Weiterversicherung korrekt behandelt wird, benötigen Sie einen Unterbrechungsgrund mit der Unterbrechungsart "Ende Entgeltanspruch (D)" (Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Ein-/Austritts-/Unterbrechungsgründe). Das Kennzeichen und die Bezeichnung sind frei wählbar.

Falls mehrere Gründe für Ende Entgeltanspruch angelegt sind, zieht das Programm das erste Ende Entgelt laut Alphabet heran. Wenn zum Beispiel "ENDEE" und "ENDSV" für Ende Entgeltanspruch angelegt sind, und Sie lassen das Ende Entgelt vom Programm berechnen (siehe oben Punkt 1), dann generiert das Programm "ENDEE" in der Maske Eintrittsdaten.
Insgesamt sind vier Lohnarten für die Urlaubsersatzleistung laufend und vier Lohnarten für die Urlaubsersatzleistung Sonderzahlung notwendig.
Legen Sie acht neue Lohnarten an. Diese sollten folgendermaßen aussehen:
|
Bezeichnung |
Betragsteiler |
VZ |
Exekutions- gruppe |
Bewertung |
Fibu-Konto |
Kostenrechnung |
|
UE laufender Bezug |
1147 |
+ |
UA |
Stunden: EIN - die Anzahl
der Tage die ausbezahlt werden soll müssen in der Lohnartenzuordnung eingegeben
werden. Satz: Für die Bewertung des Satzes können Sie eine Formel hinterlegen. Wie diese aussehen könnte, sehen Sie unter 2. |
Ja |
Ja |
|
UE Sonderzahlung |
1140 |
+ |
UA |
Stunden: Hier empfehlen wir Ihnen eine Monatsbasis zu verwenden, welche die Einheiten der laufenden Lohnart liest. Wird diese Lohnart noch als Folgelohnart Lohnart die automatisch nach einer anderen Lohnart vom Programm generiert wird, z.B. bei 2 Lohnarten Überstundengrundlohn und Überstundenzuschlag kann die Lohnart Überstundenzuschlag als Folgelohnart von Überstundengrundlohn definiert werden. Eine Folgelohnart setzen Sie im Menüpunkt Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppen im Feld "Folgelohnart". des laufenden Bezugs eingetragen, wird die UE SZ komplett automatisch abgerechnet. Satz: Auch hier hinterlegen Sie am besten eine Formel. Wenn der Sonderzahlungssatz immer ein Sechstel des laufende Satz ist, können Sie die selbe Formel und als Faktor 0,1667 verwenden. Näheres dazu lesen Sie unter 2. |
Ja |
Ja |
|
SV-Bemessung laufender Bezug |
74210 |
D |
UA |
Betrag: EIN - Der Wert wird vom Programm ermittelt und richtig eingetragen |
Nein |
Abgaben |
|
SV-Bemessung Sonderzahlung |
74220 |
D |
UA |
Betrag: EIN - Der Wert wird vom Programm ermittelt und richtig eingetragen |
Nein |
Abgaben |
|
SV-DN-Anteil laufender Bezug + |
74283 |
+ |
U |
Betrag: EIN - Der Wert wird vom Programm ermittelt und richtig eingetragen |
Ja |
Nein |
|
SV-DN-Anteil Sonderzahlung + |
74284
|
+ |
U |
Betrag: EIN - Der Wert wird vom Programm ermittelt und richtig eingetragen |
Ja |
Nein |
|
SV-DN-Anteil laufender Bezug - |
74283 |
- |
UA |
Betrag: EIN - Der Wert wird vom Programm ermittelt und richtig eingetragen |
Ja |
Nein |
|
SV-DN-Anteil Sonderzahlung - |
74284 |
- |
UA |
Betrag: EIN - Der Wert wird vom Programm ermittelt und richtig eingetragen |
Ja |
Nein |
Die Bewertung dieser Lohnarten erfolgt nur
automatisch, wenn die Lohnarten wie in Schritt 3 vorgesehen in den Firmenparametern
hinterlegt werden.
Details zur Bewertung:
Satzbewertung laufende Bezüge:
Überlegen Sie als erstes, welche Lohnarten
die Bemessungsgrundlage für die Urlaubsersatzleistung darstellen.
Legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Monatsbasen
eine neue Basis für die Grundbezüge, bzw unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Durchschnittsbasen
eine Basis für die Durchschnitte (z.B. Überstunden) an.
Definieren Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Basen
die Basenbezeichnung näher und weisen Sie mit dem Button
alle Lohnarten zu, die in die Basis rechnen.
Kontrollieren Sie ob in den Firmenparametern bereits eine Satznummer für die Wochenarbeitstage eingetragen ist. Im Firmensatz oder im Abteilungssatz dieser Nummer sind die Wochenarbeitstage bei Vollbeschäftigung angegeben. Ist ein Persönlicher Satz mit dieser Nummer beim Dienstnehmer eingetragen, wird dieser verwendet (z.B. bei Geringfügigen die nur zwei Tage die Woche arbeiten).
Legen Sie eine Formel an, die den Grundbezug und die Durchschnitte auf den Wert für einen Tag herunterbringt.
In den Firmenparametern ist im Feld Arbeitstagessatz
1 eingetragen. Die Satznummer 1 beinhaltet also die Wochenarbeitstage.
Die Standard-Wochenarbeitstage sind auf der Firma hinterlegt (5-Tage-Woche),
es gibt keine Abweichungen auf Abteilungsebene.
Die MBA600 beinhaltet alle Grundbezüge, für die Urlaubsersatzleistung bezahlt
wird.
Die DBA600 beinhaltet Überstunden, Sonn- Feiertags- und Nachtzuschläge.
W PS001 > 0
D (MBA600 + DBA4:03600 ) / ( 4.33 * PS001)
S (MBA600 + DBA4:03600 ) / (4.33 * FS001)
Satzbewertung Sonderzahlung:
Wenn immer ein Sechstel des laufenden Bezuges (berücksichtigt auch Durchschnitte) gerechnet werden soll, können Sie die selbe Formel verwenden und im Faktor bei der Satzbewertung 0,16667 (= 1 / 6) eintragen. Ansonsten müssen Sie eine neue Formel anlegen.
Überlegen Sie als erstes, welche Lohnarten
die Bemessungsgrundlage für die Urlaubsersatzleistung Sonderzahlung darstellen.
Legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Monatsbasen
eine neue Basis für die Grundbezüge, bzw unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Durchschnitte
eine Basis für die Durchschnitte (z.B. Überstunden) an.
Definieren Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Basen
die Basenbezeichnung näher und weisen Sie mit dem Button
alle Lohnarten zu, die in die Basis rechnen.
Kontrollieren Sie ob in den Firmenparametern bereits eine Satznummer für die Wochenarbeitstage eingetragen ist. Im Firmensatz oder im Abteilungssatz dieser Nummer sind die Wochenarbeitstage bei Vollbeschäftigung angegeben. Ist ein Persönlicher Satz mit dieser Nummer beim Dienstnehmer eingetragen, wird dieser verwendet (z.B. bei Geringfügigen die nur zwei Tage die Woche arbeiten).
Legen Sie eine Formel an, die den Grundbezug und die Durchschnitte auf den Wert für einen Tag herunterbringt.
In den Firmenparametern ist im Feld Arbeitstagessatz
1 eingetragen. Die Satznummer 1 beinhaltet also die Wochenarbeitstage.
Die Standard-Wochenarbeitstage sind auf der Firma hinterlegt (5-Tage-Woche),
es gibt keine Abweichungen auf Abteilungsebene.
Die MBA601 beinhaltet alle Grundbezüge, für die Urlaubsersatzleistung Sonderzahlung
bezahlt wird. Es
werden keine Durchschnitte berücksichtigt.
W PS001 > 0
D MBA601 /
( 4.33 * PS001)
S MBA601 /
(4.33 * FS001)
Einheiten bei Sonderzahlung:
Um Urlaubsersatzleistung Sonderzahlung abzurechnen, müsste die Lohnart zusätzlich zur Urlaubsersatzleistung laufend, mit den Resturlaubstagen in der Lohnartenzuordnung eingegeben werden. Sie können diesen Schritt automatisieren, in dem Sie bei der Lohnarten Urlaubsersatzleistung laufend die Lohnart Urlaubsersatzleistung Sonderzahlung als Folgelohnart eintragen.
Legen Sie unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Monatsbasen eine neue Basis an.
Definieren Sie die
Basis unter Stammdaten/Lohnarten/Bezeichnungen/Basen
näher und tragen Sie mit dem Button
die Lohnarten Urlaubsersatzleistung
laufend ein. Die Basis muss als dritten Buchstaben C
(oder D) haben, damit die Abrechnung die Einheiten der laufenden Ersatzleistung
liest und nicht den Betrag.
Tragen Sie diese Basis bei der Lohnarten Urlaubsersatzleistung Sonderzahlung bei der Stunden-Bewertungs-Art ein.
|
Feldname |
Lohnart |
|
|
LSt.lfd Bezug |
UE laufender Bezug |
Diese Lohnart zahlt die Ersatzleistung laufend aus und ermittelt Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer. |
|
LSt. Sz |
UE Sonderzahlung |
Diese Lohnart zahlt die Ersatzleistung Sonderzahlung aus und ermittelt Lohnsteuer, DB, DZ und Kommunalsteuer. |
|
SV. lfd Bezug |
SV-Bemessung laufender Bezug |
Diese Lohnart generiert in allen Monaten anteilige SV-Bemessung der laufenden Bezüge. |
|
SV. Sz |
SV-Bemessung Sonderzahlung |
Diese Lohnart generiert in allen Monaten anteilige SV-Bemessung Sonderzahlung. |
|
SV-DN-Ant. lfd Bezug |
SV-DN-Anteil laufender Bezug + |
Mit dieser Lohnarten wird die SV-DN-Anteil in den Weiterversicherungsmonaten gutgeschrieben damit kein negatives Netto entsteht. Die Summe dieser Lohnarten in den Weiterversicherungsmonaten wird im Auszahlungsmonat mit der Lohnart "SV-DN-Anteil laufender Bezug -" einbehalten. |
|
SV-DN-Ant. SZ Bezug |
SV-DN-Anteil Sonderzahlung + |
Mit dieser Lohnart wird die SV-DN-Anteil SZ in den Weiterversicherungsmonaten gutgeschrieben damit kein negatives Netto entsteht. Die Summe dieser Lohnarten in den Weiterversicherungsmonaten wird im Auszahlungsmonat mit der Lohnart "SV-DN-Anteil laufender Bezug -" einbehalten. |
|
SV-DN-Ant. lfd Abzug |
SV-DN-Anteil laufender Bezug - |
Diese Lohnart behält die zukünftigen SV-DN-Anteile laufender Bezüge ein, ohne diese abzuführen. |
|
SV-DN-Ant. SZ Abzug |
SV-DN-Anteil laufender Bezug - |
Diese Lohnart behält die zukünftigen SV-DN-Anteile Sonderzahlung ein, ohne diese abzuführen. |
Beachten Sie dass bei einem Tod des Dienstnehmers die Urlaubsersatzleistung sv-frei ist und Entgeltanspruch mit Todesdatum des Dienstnehmers endet.
Geben Sie in diesem Fall alle Folgelohnarten von der Urlaubsersatzleistung mit 0,01 in der Lohnartenzuordnung ein (Mit 0,01 deswegen, weil wenn Sie die Lohnarten mit 0 eingeben würden, dann würden sie bei der nächsten Abrechnung nochmals von der Urlaubsersatzleistungsautomatik bewertet werden).
Übersteuern Sie gegebenenfalls die SV-Tage in der Lohnartenzuordnung mit der Lohnart SV-Tage.
Nach ABGB §§ 1494 ff, OGH 6.10.05, 8 ObA 41/053 verjährt der Urlaub im Krankenstand nicht. Diese Regelung wird bei Austritt während des Krankenstandes in LeSalaire nicht automatisch berücksichtigt (in LeSalaire verjährt der Urlaub trotzdem, wenn diese Regelung in der Maske Firmenparameter/Seite2 eingetragen ist). Berücksichtigen Sie diese Regelung bei der Eingabe der Einheiten von der Urlaubsersatzleistung.
Bei einem Wiedereintritt
während einer Weiterversicherung (= Überschneidung) gehen Sie unbedingt
wie folgt vor:
Beispiel:
Eintritt 01.04.2007
Austritt 20.05.2007
Ende Entgelt 30.06.2007
Wiedereintritt 15.06.2007
Rechnen Sie zuerst das Austrittsmonat 05.2007 mit den Urlaubsersatzleistungslohnarten ab (= unbedingt eine Echtabrechnung). Die Urlaubsersatzleistungs-Folgelohnarten für 06.2007 entstehen dadurch.
Geben Sie erst nach der Echtabrechnung den Wiedereintritt per 15.06.2007 in der Maske Eintrittsdaten ein. Dadurch werden die Urlaubsersatzleistungslohnarten für 06.2007 "fixiert" - in der Abrechnungsansicht sehen Sie bei den Einheiten/Satz und Betrag überall ein "E", damit die Lohnarten nicht mehr bewertet werden.
Falls Sie die Urlaubsersatzleistungs-Folgelohnarten händisch übersteuern müssen (z.B. aufgrund einer langen Krankheit ohne Krankengeldanspruch), kontrollieren Sie danach unbedingt die Lohnsteuerberechnung im Austrittsmonat, da die Lohnsteuerberechnungs-Automatik dadurch verletzt wird. Korrigieren Sie gegebenenfalls die Lohnsteuerbemessungen mit den entsprechenden Lohnarten.
Falls Sie jemals die SV-Folgelohnarten für die Urlaubsersatzleistung händisch in LeSalaire korrigieren (weil z.B. der DN über Austritt hinaus krank ist und eine Urlaubsersatzleistung erhält) kontrollieren Sie die Lohnsteuer-Bemessung laufend und Sonderzahlung nachher. Korrigieren Sie gegebenenfalls die Lohnsteuer-Bemessung mit Lohnarten.
Falls Sie die Urlaubsersatzleistungslohnarten z.B. für 02.2008 echtabgerechnet haben und danach das Ende Entgelt Datum um ein Monat zurücksetzen, dann geben Sie die Folgelohnarten für die Urlaubsersatzleistung für 02.2008 in der Lohnartenzuordnung mit 0 ein und rechnen den Dienstnehmer nochmals ab.
So bald Sie die Urlaubsersatzleistungs-Folgelohnarten händisch eingeben (z.B. weil sich der Austritt und Ende Entgelt-Datum um einen Monat nach hinten verschiebt), dann funktioniert die Automatik für die Aufteilung der BVK-Bemessung auf die Weiterversicherungsmonate nicht (= gesetzliche Änderung für die BVK-Bemessung ab 01.2008). In diesem Fall geben Sie die BVK-Bemessung in Weiterversicherungsmonaten mit einer eigenen Lohnart ein (mit Betragsteiler 90029).
Wenn die Überschreitung der SV Höchstbemessung für die Sonderzahlung (im Jahr 2008: 7.860,00 Euro) genau bei der Urlaubsersatzleistung für die Sonderzahlung erfolgt, wird der Rest der Höchstbemessung auf die Weiterversicherungsmonate aufgeteilt.
Beispiel:
Austritt 20.10.2008
Ende Entgelt 15.12.2008
Bereits erhaltene Urlaubsremuneration: 4.000,00 Euro
Im 10.2008 - Weihnachtsremuneration: 2.700,00 Euro
und Urlaubsersatzleistung für Sonderzahlung: 1.800,00 Euro.
Die Urlaubsersatzleistung für laufende Bezüge ist bei diesem Beispiel nicht relevant.
Überprüfung ob die SV SZ Höchstbemessung überschritten wurde:
Die Urlaubsersatzleistung wird erst nach Sonderzahlungen gerechnet.
Summe der bisherigen Sonderzahlungen: 4.000,00 + 2.700,00 = 6.700,00
Noch Platz in der Höchstbemessung: 7.860,00 - 6.700 = 1.160,00
Von der Urlaubsersatzleistung für Sonderzahlung können nur mehr 1.160,00 Euro auf den Oktober, November und Dezember (= bis 15.12.) aufgeteilt werden.
Aufteilung der SV SZ Bemessung
für die Urlaubsersatzleistung für Sonderzahlung:
10.2008: 1.160,00 / 56 Tage * 11 Tage = 227,86
11.2008: 1.160,00 / 56 Tage * 30 Tage = 621,43
12.2008: 1.160,00 / 56 Tage * 15 Tage = 310,71
Summe: 1.160,00
Falls der Dienstnehmer vor November austritt und bis 15.11. oder später weiterversichert ist, wird die Lohnart E-Card Gebühr trotzdem im November gerechnet und auf der Beitragsnachweisung vom November angeführt. Damit die E-Card-Gebühr
bereits im Austrittsmonat vom Nettobetrag abgezogen und
lohnsteuerfrei § 16 Z 1 EStG gerechnet werden kann,
wird das Monat November automatisch von LeSalaire mit einer Gegenlohnart (= Pluslohnart) ausgeglichen und das Austrittsmonat wird um den E-Card-Gebühr-Betrag vermindert (= mit einer Minuslohnart, die lohnsteuerfrei § 16 Z 1 ist). Dies passiert mit den Folgelohnarten von der Urlaubsersatzleistung für laufende Bezüge. Diese Folgelohnarten von der Urlaubsersatzleistung sind bei Ihnen bereits angelegt, bzw. im obigen Beispiel sind das die Lohnarten SV-DN-Anteil laufender Bezug + und SV-DN-Anteil laufender Bezug -.
Die Lohnart, die im November um die E-Card-Gebühr erhöht wird, damit der Nettobetrag auf 0 ausgeglichen wird, hat als Vorzeichen "+" und Betragsteiler 74283.
Die Lohnart, die im Austrittsmonat um die E-Card-Gebühr vermindert wird und lohnsteuerfrei gerechnet wird, hat als Vorzeichen "-" und Betragsteiler 74283.
Beispiel:
Austritt: 15.08.2007
Ende Entgelt : 16.11.2007
Dienstnehmer ist ein Angestellter (18% SV DN-Anteil im 2007).
Monat 11.2007:
In diesem Beispiel wird die Lohnart 124 Korr. Ersatzleistung SV + beim
Betrag um 10 Euro erhöht:
SV Bemessung für 11.2007: 1565,22 * 18% SV = 281,70 Euro SV-Beitrag
Zu den 281,70 Euro kommen noch 10 Euro an E-Card Gebühr dazu => 291,70
Euro.

Somit wird der Netto-Betrag auf 0 gesetzt und dem Dienstnehmer wird die
E-Card Gebühr im Austrittsmonat abgezogen und nicht drei Monate nach dem
Austritt.

Monat 08.2007:
Im Austrittsmonat wird die Lohnart Korr. Ersatzleistung SV -, in diesem
Beispiel die Lohnart 126, um 10 Euro vermindert:
SV-Bemessung für 08.2007: 7.532,63 * 18% SV = 1.355,87 Euro SV-Beitrag
Zu den 1.355,87 Euro kommen noch 10 Euro an E-Card Gebühr dazu =>1.365,87
Euro.

Firmengruppenlohnarten anlegen
Dienstnehmergruppenlohnarten anlegen
Durchschnittsbasen Bezeichnungen