Ein Arbeitgeber, der ältere Arbeitnehmer beschäftigt, die ihre Arbeitszeit verringern, und diesen einen Lohnausgleich gewährt, hat Anspruch auf Altersteilzeitgeld (§ 27 (1) ALVG).
Durch das Altersteilzeitgeld soll die Aufrechterhaltung von Beschäftigungsverhältnissen älterer Arbeitnehmer gefördert werden.
Die durch den Lohnausgleich anfallenden Bruttolohnkosten inklusive der Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung einschließlich IE-Zuschlag) werden dem Arbeitgeber auf Antrag vom Arbeitsmarktservice zum Teil bis zur Höchstbeitragsgrundlage ersetzt.
Anspruchsvoraussetzungen ab 1. Jänner 2004
Altersteilzeitgeld gebührt längstens fünf Jahre für Personen, die nach spätestens fünf Jahren das Mindestalter für eine Alterspension vollenden und die
in den letzten 25 Jahren vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) 780 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren,
auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung ihre Normalarbeitszeit, die im letzten Jahr der gesetzlichen oder kollektivvertraglich geregelten Normalarbeitszeit entsprochen oder diese höchstens um 20 v.H. unterschritten hat, auf 40 bis 60 v.H. verringert haben,
auf Grund eines Kollektivvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung
bis zur Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG einen Lohnausgleich in der Höhe von mindestens 50 v.H. des Unterschiedsbetrages zwischen dem im letzten Jahr (bei kürzerer Beschäftigungszeit in einem neuen Betrieb während dieser kürzeren, mindestens drei Monate betragenden Zeit) vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit durchschnittlich gebührenden Entgelt und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt erhalten und
für die der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichtet und
auf Grund eines Kollektivvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung Anspruch auf Berechnung einer zustehenden Abfertigung auf der Grundlage der Arbeitszeit vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit haben; für die Berechnung einer Abfertigung nach dem BUAG gilt § 13d Abs. 3 BUAG.
Höhe des Altersteilzeitgelds
Das Altersteilzeitgeld gilt dem Arbeitgeber einen Anteil des zusätzlichen Aufwandes, der durch die Vereinbarung einer Altersteilzeit entsteht ab. Abgegolten werden
der Lohnausgleich (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) in der Höhe von 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelts sowie
der Aufwand, der durch die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen (PV, KV, UV, AV, IE) und den dem Entgelt (einschließlich Lohnausgleich) entsprechenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung entsteht.
Der abzugeltende Anteil beträgt grundsätzlich 50 % des zusätzlichen Aufwandes.
Um die Altersteilzeitlohnarten anzulegen sind keine Voraussetzungen notwendig.
Der Altersteilzeitbetrag soll wie ein Sachbezug das Jahressechstel erhöhen, DB-, DZ-, KommSt-pflichtig aber SV- und LSt (gem. § 16) frei sein. Um dies im Programm richtig zu realisieren, sind 6 Lohnarten nötig. Diese Anleitung hilft Ihnen beim Aufbau dieser 6 Altersteilzeitlohnarten für laufende und sonstige Bezüge.
Die Lohnart "Altersteilzeit Lohnausgleich" (Schritte 4 bis 6) errechnet den Lohnausgleich. Diese Lohnart legen Sie sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge an. Die SV-Pflichterhöhung 50 (Schritt 1) teilt die Sozialversicherung richtig auf.
Die 2 Folgelohnarten von dieser sind für die richtige Aufteilung der Sozialversicherung (Schritte 7 bis 12) und für die richtige Erhöhung des Jahressechstels.
Die Lohnart Lohn/Gehalt wird auf das Arbeitsentgelt + Lohnausgleich reduziert (Schritt 13).
Beispiel
1:
Ein Dienstnehmer erhält vor der Herabsetzung der Arbeitszeit € 3.000,--
Brutto. Die Arbeitszeit wird um 50% herabgesetzt.
Der Arbeitnehmer erhält nun vom Arbeitgeber:
Arbeitsentgelt (für 50% Arbeitszeit): €
1.500,--
Lohnausgleich (50% von € 1.500,--): €
750,--
(=> die Hälfte von 50%. Diesen Wert ermittelt
die Lohnart "Altersteilzeit Lohnausgleich", Schritt 4 bis 6.)
Gesamt (brutto) 75%: €
2.250,-- (=> dieser Wert ist nun bei der Lohn-/Gehaltslohnart zu hinterlegen,
Schritt 13).
Beispiel 2:
Ein Dienstnehmer erhält vor der Herabsetzung der Arbeitszeit € 3.000,--
Brutto. Die Arbeitszeit wird um 40% herabgesetzt, der Dienstnehmer arbeitet
zu 60%.
Der Arbeitnehmer erhält nun vom Arbeitgeber:
Arbeitsentgelt (für 60% Arbeitszeit): €
1.800,--
Lohnausgleich (50% von € 1.200,--): €
600,--
(=> die
Hälfte von 40%. Diesen Wert ermittelt
die Lohnart "Altersteilzeit Lohnausgleich", Schritt 4 bis 6.)
Gesamt (brutto) 80%: €
2.400,-- (=> dieser Wert ist nun bei der Lohn-/Gehaltslohnart zu hinterlegen,
Schritt 13).
Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin mit einem Brutto-Entgelt von € 3.000,--
(vor der Herabsetzung der Arbeitszeit) in der Sozialversicherung pflichtversichert.
Für die Berechnung der SV-Anteile sehen Sie unter Beispiele - das Beispiel "Altersteilzeitberechnung der SV".
1. In neueren LeSalaire Versionen werden Ihnen mit der Erstinstallation die SV-Pflichtigkeiten 51 und 52 für die Altersteilzeit geliefert, die die Sozialversicherung für die Altersteilzeit richtig aufteilen. Falls Sie diese nicht erhalten haben, legen Sie sie in der Maske Stammdatenmenü/Allgemein/Gesetz/SV-Pflichtigkeit wie folgt an. Die Nummer können Sie frei wählen.
Die Erhöhung für diese SV-Pflichtigkeit wird im Schritt 4 der Lohnart zugewiesen.

Für leitende Angestellte hinterlegen Sie eine eigene SV-Pflichtigkeit (z.B. Nr. 52), bei der der IE-Zuschlag nicht zu entrichten ist (= mit "N" hinterlegt ist).
Bei den Lohnarten geben Sie im Lohnartenstamm im Feld "SV-Pflicht-Erhöhung" (s. Schritt 4) die Nummer der Erhöhung an, z.B. bei der Lohnart Altersteilzeit Lohnausgleich die Nummer 50, damit bei Dienstnehmern mit der SV-Pflichtigkeit 1 in der Maske variable Dienstnehmerdaten auf die SV-Pflichtigkeit 51 und bei den leitenden Angestellten auf die SV-Pflichtigkeit 52 zugegriffen wird.
Berücksichtigen Sie auch die gesetzliche
Änderung ab 01.2007, bei der der Verwaltungsgerichtshof entschieden
hat, dass bei Altersteilzeit der Dienstnehmer den gesamten KU-Beitrag
und den Dienstnehmeranteil an WF zu tragen hat. Bis 12.2006 ist deswegen
die SV-Pflichtigkeit zu verwenden, bei der der Dienstgeber den gesamten
KU- und WF-Beitrag entrichtet.
2. Suchen Sie sich eine freie Lohnartennummer. Sollten Sie mit Nummernkreisen arbeiten, wählen Sie eine freie Nummer in einem Bereich, in den die Lohnart logisch passt.
Achten Sie auch darauf, dass die Lohnarten am Lohn-/Gehaltszettel sortiert nach Nummern ausgegeben werden.
3. Öffnen Sie abhängig von ihren Anforderungen den Lohnartenstamm auf der entsprechenden Ebene.
Wenn die Berechnung für alle Dienstnehmer der Firmengruppe die selbe ist, öffnen Sie Stammdaten/Lohnarten/Firmengruppe.
Dies wird von Lohn & HRin den meisten Fällen empfohlen.
Wenn Sie die Lohnart nur für die eine Firma anlegen wollen, öffnen Sie Stammdaten/Lohnarten/Firma.
Wenn die Lohnart nur für eine Dienstnehmergruppe Hauptgruppierung der einzelnen Dienstnehmer in LeSalaire. Anhand der Dienstnehmergruppe können viele Einstellungen der Firma gesteuert werden. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit Lohnarten auf der Ebene der Dienstnehmergruppen anzulegen. Eine Gruppierung könnte z.B. Arbeiter, Angestelle, Lehrlinge Arbeiter, Lehrlinge Angestellte sein. vorgesehen ist öffnen Sie Stammdaten/Lohnarten/Dienstnehmergruppe.
Natürlich kann die Berechnung auch noch mit Hilfe von Formeln beeinflusst werden.
4. Die Lohnart "Altersteilzeit Lohnausgleich" errechnet den Lohnausgleich. Diese Lohnart legen Sie sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge wie folgt an:
Altersteilzeit Lohnausgleich für laufende Bezüge:
|
Aliquotierung: |
L |
Aliquotierung laufende Bezüge |
|
Vorzeichen: |
D |
Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Exekutionsgruppe: |
L |
Beschränkt pfändbare laufende Bezüge |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Betragsteiler: |
10000 |
Nur sv-pflichtig |
|
Betrags-Bewertung Art: |
EIN |
Dieser Wert wird im Schritt 6 durch eine Formel ersetzt. |
|
Folgelohnart Lohnart die automatisch nach einer anderen Lohnart vom Programm generiert wird, z.B. bei 2 Lohnarten Überstundengrundlohn und Überstundenzuschlag kann die Lohnart Überstundenzuschlag als Folgelohnart von Überstundengrundlohn definiert werden. Eine Folgelohnart setzen Sie im Menüpunkt Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppen im Feld "Folgelohnart".: |
|
Als Folgelohnart geben Sie die Lohnart "Altersteilzeit SV-frei lfd." ein, die Sie im Schritt 7 anlegen. |
|
SV-Pflicht-Erhöhung |
50 |
Durch diese Erhöhung wird auf die SV-Pflichtigkeit 51 bzw. 52 zugegriffen. |
|
FiBu: |
|
Tragen Sie das Aufwandskonto für die Altersteilzeit ein. |
|
Kostenrechnung: |
A |
Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung. |
|
SV-Ausschluss |
|
Tragen Sie hier für alle firmeneigene Gebietskrankenkassen und BVA Versicherungen die Beitragsarten "A3", "A2", "A1" mit 0 ein. |
Altersteilzeit Lohnausgleich für sonstige Bezüge:
|
Aliquotierung: |
S |
Aliquotierung Sonderzahlung, bzw. die gleiche Aliquotierung wie bei Ihrer Sonderzahlungslohnart |
|
Vorzeichen: |
D |
Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Exekutionsgruppe: |
14 |
Beschränkt pfändbarer 14. Bezug |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Betragsteiler: |
20000 |
Nur sv-pflichtige Sonderzahlung |
|
Betrags-Bewertung Art: |
EIN |
Dieser Wert wird im Schritt 6 durch eine Formel ersetzt. |
|
Folgelohnart: |
|
Als Folgelohnart geben Sie die Lohnart "Altersteilzeit SV-frei SZ" ein, die Sie im Schritt 7 anlegen. |
|
SV-Pflicht-Erhöhung |
50 |
Durch diese Erhöhung wird auf die SV-Pflichtigkeit 51 bzw. 52 zugegriffen. |
|
FiBu: |
|
Tragen Sie das Aufwandskonto für die Altersteilzeit ein. |
|
Kostenrechnung: |
A |
Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung. |
|
SV-Ausschluss |
|
Tragen Sie hier für alle firmeneigene Gebietskrankenkassen und BVA Versicherungen die Beitragsarten "A3", "A2", "A1" mit 0 ein. |
Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
Beispiel für die Lohnart Altersteilzeit Lohnausgleich
für laufende Bezüge:

In der Registerkarte SV-Ausschluss tragen Sie aufgrund gesetzlicher Änderungen
ab 07.2008 mit der AV-Staffelung im Niedriglohnbereich für alle firmeneigene
Gebietskrankenkassen und BVA Versicherungen die Beitragsarten "A3",
"A2", "A1" mit 0 ein.
Beispiel:

5. Formel für die Lohnart Altersteilzeit Lohnausgleich anlegen (Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten ...)
Für die Erkennung der Altersteilzeit beim Dienstnehmer wird ein
Beschäftigungsfaktor (z.B. 50%, 60%)
Dazu benötigen Sie zwei Persönliche Sätze. Im ersten Persönlichen Satz geben Sie die Auszahlung der Altersteilzeit ein, z.B. wenn der Dienstnehmer in der Altersteilzeit zu 60% arbeitet, so geben Sie beim ersten Persönlichen Satz 80 ein. Im zweiten Persönlichen Satz geben Sie die Differenz auf Hundert ein, in unserem Beispiel 20.
Dieselegen Sie vorher in der Maske Stammdatenmenü/Lohnarten/Bezeichnung/Persönliche Sätze an,
und weisen sie dem Dienstnehmer in der Maske Stammdatenmenü/Personal/Persönliche Sätze zu, wenn der Dienstnehmer in die Altersteilzeit geht.
verwendet, den Sie dem Dienstnehmer in der Maske Persönliche Sätze zuweisen.
Hier benötigen Sie auch zwei Formel - eine für die Lohnart Altersteilzeit Lohnausgleich laufende Bezüge und eine für die Lohnart Altersteilzeit Lohnausgleich Sonderzahlung.
Formel bei Verwendung des Beschäftigungsfaktors:
|
Formelwert |
Persönlicher Satz für den Beschäftigungsfaktor |
|
Operator |
> |
|
Bedingung |
0 |
|
Richtig |
herabgesetztes Lohn bzw. Gehalt auf den Lohnausgleich runterrechnen |
|
Falsch |
0 |
Beispiel: Die Formel überprüft ob ein Persönlicher Satz
400 vorhanden ist (= der Dienstnehmer arbeitet weniger als zu 100%), wenn
ja, rechnet die Formel das bereits herabgesetzte Lohn/Gehalt auf den Lohnausgleich
runter

PS400: Dieser Persönliche Satz ist die Auszahlung der Altersteilzeit in
Prozent, z.B. 80 bei einer Herabsetzung der Arbeitszeit auf 60%. Diesen
weisen Sie dem Dienstnehmer zu, wenn er weniger als 100% arbeitet.
MBA400: In dieser Monatsbasis hinterlegen Sie alle Lohnarten, die für die
Altersteilzeit auf den Lohnausgleich herabgesetzt werden sollen (z.B.
Lohn/Gehalt, Überstundenpauschale).
PS401: Dieser Persönliche Satz ist die Differenz auf 100%, z.B. bei einer
Herabsetzung der Arbeitszeit auf 60%, erhält der Dienstnehmer 80% seines
ursprünglichen Bezugs, und bei diesem Persönlichen Satz hinterlegen Sie
den Wert 20 (= 100-80).
Gegenprobe siehe Beispiel 1 und 2, Herabsetzung der Arbeitszeit auf
50%: 60%:
2.250 / 75 * 25 = 750 2.400
/ 80 * 20 = 600
6. Tragen Sie diese Formel nun bei den, im Schritt 4 angelegten Lohnarten "Altersteilzeit Lohnausgleich" bei der Betrags-Bewertungsart ein.
7. Die 1. Folgelohnart "Altersteilzeit SV-frei" legen Sie auch sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge wie folgt an:
Altersteilzeit SV-frei für laufende Bezüge:
|
Aliquotierung: |
L |
Aliquotierung laufende Bezüge |
|
Vorzeichen: |
D oder N |
Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Exekutionsgruppe: |
U |
Lohnart ist unpfändbar |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Bewertung: |
S |
Lohnart wird zum Schluß bewertet |
|
Betragsteiler: |
1101 |
SV-freier Bezug |
|
Betrags-Bewertung Art: |
EIN |
Dieser Wert wird im Schritt 9 durch eine Formel ersetzt. |
|
Folgelohnart: |
|
Als Folgelohnart geben Sie die Lohnart "Altersteilzeit einb. SV lfd." ein, die Sie im Schritt 10 anlegen. |
|
SV-Pflicht-Erhöhung |
|
Hier brauchen Sie keine SV-Pflicht-Erhöhung eingeben. |
|
FiBu: |
|
Tragen Sie das Aufwandskonto für die Altersteilzeit ein. |
|
Kostenrechnung: |
A |
Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung. |
Altersteilzeit SV-frei für sonstige Bezüge:
|
Aliquotierung: |
S |
Aliquotierung Sonderzahlung, bzw. die gleiche Aliquotierung wie bei Ihrer Sonderzahlungslohnart |
|
Vorzeichen: |
D oder N |
Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Exekutionsgruppe: |
U |
Lohnart ist unfpändbar |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Bewertung |
S |
Lohnart wird zum Schluß bewertet |
|
Betragsteiler: |
1140 |
SV-freie Sonderzahlung |
|
Betrags-Bewertung Art: |
EIN |
Dieser Wert wird im Schritt 9 durch eine Formel ersetzt. |
|
Folgelohnart: |
|
Als Folgelohnart geben Sie die Lohnart "Altersteilzeit einb. SV SZ" ein, die Sie im Schritt 10 anlegen. |
|
SV-Pflicht-Erhöhung |
|
Hier brauchen Sie keine SV-Pflicht-Erhöhung eingeben. |
|
FiBu: |
|
Tragen Sie das Aufwandskonto für die Altersteilzeit ein. |
|
Kostenrechnung: |
A |
Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung. |
Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
Beispiel für die Lohnart Altersteilzeit SV-frei für laufende
Bezüge:

8. Formel für die Lohnart Altersteilzeit SV-frei anlegen (Stammdatenmenü/Lohnarten/Bewerten ...)
Hier benötigen Sie auch zwei Formel - eine für die Lohnart Altersteilzeit SV-frei laufende Bezüge und eine für die Lohnart Altersteilzeit SV-frei Sonderzahlung. Die Formel errechnen die SV-Anteile des Dienstnehmers, die der Dienstgeber übernimmt.
Formel für die Lohnart Altersteilzeit SV-frei laufende Bezüge:
|
Formelwert |
ABR_SVLB_DGTDNA |
|
Operator |
|
|
Bedingung |
|
|
Richtig |
|
|
Falsch |
|
Formel für die Lohnart Altersteilzeit SV-frei sonstige Bezüge:
|
Formelwert |
ABR_SVSZ_DGTDNA |
|
Operator |
|
|
Bedingung |
|
|
Richtig |
|
|
Falsch |
|
Beispiel für die Formel für laufende Bezüge:
Für sonstige Bezüge können Sie die Formel z.B. ALTTZSZ benennen.

9. Tragen Sie diese Formel nun bei der, im Schritt 7 angelegten Lohnarten bei der Betrags-Bewertungsart ein.
10. Tragen Sie bei der im Schritt 4 angelegten Lohnart "Altersteilzeit Lohnausgleich laufende Bezüge" die Lohnart "Altersteilzeit SV-frei laufende Bezüge" (im Schritt 7 angelegt) als Folgelohnart ein. Tragen Sie bei der im Schritt 4 angelegten Lohnart "Altersteilzeit Lohnausgleich Sonderzahlung" die Lohnart "Altersteilzeit SV-frei Sonderzahlung" (im Schritt 7 angelegt) als Folgelohnart ein.
11. Die 2. Folgelohnart "Altersteilzeit einb. SV" legen Sie auch sowohl für laufende als auch für sonstige Bezüge wie folgt an:
Altersteilzeit einb. SV für laufende Bezüge:
|
Aliquotierung: |
L |
Aliquotierung laufende Bezüge |
|
Vorzeichen: |
D oder N |
Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Exekutionsgruppe: |
U |
Lohnart ist unpfändbar |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Bewertung: |
S |
Lohnart wird zum Schluß bewertet |
|
Betragsteiler: |
83 |
einbehaltene SV laufend |
|
Betrags-Bewertung Art: |
FOALTTZ |
Diese Formel für laufende SV haben Sie im Schritt 8 angelegt |
|
Faktor |
-1 |
Der Wert der Lohnart wird mit -1 multipliziert |
|
Folgelohnart: |
|
Hier brauchen Sie keine Folgelohnart eingeben. |
|
SV-Pflicht-Erhöhung |
|
Hier brauchen Sie keine SV-Pflicht-Erhöhung eingeben. |
|
FiBu: |
|
Tragen Sie das Aufwandskonto für die Altersteilzeit ein. |
|
Kostenrechnung: |
A |
Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung. |
Altersteilzeit SV-frei für sonstige Bezüge:
Die restlichen Felder füllen Sie nach Bedarf aus und speichern Sie die Lohnart.
|
Aliquotierung: |
S |
Aliquotierung Sonderzahlung, bzw. die gleiche Aliquotierung wie bei Ihrer Sonderzahlungslohnart |
|
Vorzeichen: |
D oder N |
Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Exekutionsgruppe: |
U |
Lohnart ist unpfändbar |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Bewertung: |
S |
Lohnart wird zum Schluß bewertet |
|
Betragsteiler: |
84 |
einbehaltene SV Sonderzahlung |
|
Betrags-Bewertung Art: |
FOALTTZSZ |
Diese Formel für SV Sonderzahlung haben Sie im Schritt 8 angelegt |
|
Faktor |
-1 |
Der Wert der Lohnart wird mit -1 multipliziert |
|
Folgelohnart: |
|
Hier brauchen Sie keine Folgelohnart eingeben. |
|
SV-Pflicht-Erhöhung |
|
Hier brauchen Sie keine SV-Pflicht-Erhöhung eingeben. |
|
FiBu: |
|
Tragen Sie das Aufwandskonto für die Altersteilzeit ein. |
|
Kostenrechnung: |
A |
Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung. |
Beispiel für die Lohnart Altersteilzeit einbehaltene SV
für laufende Bezüge:

12. Tragen Sie bei der im Schritt 7 angelegten Lohnart "Altersteilzeit SV-frei laufende Bezüge" die Lohnart "Altersteilzeit einb. SV laufende Bezüge" (im Schritt 11 angelegt) als Folgelohnart ein. Tragen Sie bei der im Schritt 7 angelegten Lohnart "Altersteilzeit SV-frei Sonderzahlung" die Lohnart "Altersteilzeit einb. SV Sonderzahlung" (im Schritt 11 angelegt) als Folgelohnart ein.
13. Zum Schluß vermindern Sie die Lohnarten Lohn/Gehalt, Überstundenpauschale, Sonderzahlung usw. auf die tatsächliche Auszahlung der Altersteilzeit, beim Beispiel 1 sind es 2.250,-- Euro und beim Beispiel 2 2.400,--. Die Kürzung können Sie natürlich händisch vornehmen oder mit einer Formel die überprüft ob der Dienstnehmer in der Altersteilzeit ist.
Beispiel:
Vermutlich haben Sie bei den Lohnarten Lohn/Gehalt bereits eine Formel
für die Aliquotierung für die Teilzeitkräfte im Feld "Betrags-Bewertung
Art" hinterlegt, in diesem Beispiel die Formel TZ.

Diese Formel wird weiter so umgebaut, dass sie überprüft ob der Dienstnehmer
in der Altersteilzeit ist (ob er einen Persönlichen Satz 400 hat), wenn
ja, dann wird der Lohn/Gehalt auf diesen Persönlichen Satz runteraliquotiert.

PS001: In diesem Persönlichen Satz sind die Wochenstunden des Dienstnehmers
hinterlegt, wenn er nicht vollbeschäftigt ist. In der Altersteilzeit geben
Sie hier die tatsächlichen Wochenstunden ein, die der Dienstnehmer arbeitet,
z.B. bei einer 40 Stunden Woche und Herabsetzung der Arbeitszeit auf 50%
geben Sie beim Persönlichen Satz 20 ein.
PARAMETER1: Hier wird der Wert aus der Formel "GRUNDB" aus dem
2. Feld bei "Betrags-Bewertung Art" herangezogen. Das ist in
diesem Beispiel der volle Lohn/Gehalt, z.B. 3.000,--
GS001: In diesem Firmengruppensatz sind die Wochenstunden der Firmengruppe
hinterlegt, wenn der Dienstnehmer voll beschäftigt ist. Sie können hier
auch einen Firmensatz hinterlegen.
Formel TZ1:

PS400: Dieser Persönliche Satz ist die Auszahlung der Altersteilzeit in
Prozent, z.B. 80 bei einer Herabsetzung der Arbeitszeit auf 60%. Diesen
weisen Sie dem Dienstnehmer zu, wenn er weniger als 100% arbeitet. Dieser
wurde für die Formel im Schritt 5 angelegt.
PARAMETER1: Hier wird der Wert aus der Formel "GRUNDB" aus dem
2. Feld bei "Betrags-Bewertung Art" herangezogen. Das ist in
diesem Beispiel der volle Lohn/Gehalt, z.B. 3.000,--
PS401: Dieser Persönliche Satz ist die Differenz auf 100%, z.B. bei einer
Herabsetzung der Arbeitszeit auf 60%, erhält der Dienstnehmer 80% seines
ursprünglichen Bezugs, und bei diesem Persönlichen Satz hinterlegen Sie
den Wert 20 (= 100-80).
Gegenprobe der Formel TZ1 siehe
Beispiel 1 und 2, Herabsetzung der Arbeitszeit auf:
50% 60%
3.000 / 100 * 25 = 750 3.000
/ 100 * 20 = 600
Gegenprobe der Formel TZ siehe
Beispiel 1 und 2, Herabsetzung der Arbeitszeit auf:
50% 60%
3.000 / 40 * 20 + 750 = 2.250 3.000
/ 40 * 24 + 600 = 2.400
(in der Maske Stammdatenmenü/Firma/Parameter/Firmenparameter - sind Felder "Abrechnung ab" und "Aufrollung ab" gefüllt)
Bei der Verwendung der Nachzahlung aus Vorjahr beachten Sie diesen Punkt:
Bei der Altersteilzeit werden automatisch Folgelohnarten mit Betragsteilern 1101 (für SZ 1140) generiert (im obigen Beispiel die Lohnart 401), welche den Vorteil aus dem Dienstverhältnis durch Lohnausgleich DB, DZ, KommSt.-pflichtig machen und das Jahressechstel erhöhen.
Da durch diese Betragsteiler auch für diesen Betrag Lohnsteuer berechnet würde, wird eine weitere Lohnart generiert (im obigen Beispiel die Lohnart 402) die die Lohnsteuer wieder um diesen Betrag reduziert, aber das Jahressechstel nicht verändert. Dafür wird der Betragsteiler 83 (SZ: 84) verwendet, welcher die Lohnsteuerbemessung zwar nicht für die Jahressechstelbemessung vermindert, aber für die Berechnung - wie die normale SV. Die Lohnart ist aber an und für sich keine "normale SV".
Bei Nachzahlung Vorjahr ergibt sich nun die Konstellation, dass die Lohnsteuer nicht auf TARIF (bzw. SZ --> 67(1)) abgerechnet wird, sondern auf 67(8). Der Betragsteiler 83 (SZ: 84) reduziert aber die Lohnsteuerbemessung vom TARIF (SZ 67(1)) im Vorjahr. Um dies zu beheben, gehen Sie wie folgt vor:
Legen Sie eine neue Lohnart an, die
die Lohnsteuerbemessung laut § 67 (8) reduziert:
Altersteilzeit einb. SV nach § 67(8):
|
Aliquotierung: |
L |
Aliquotierung laufende Bezüge |
|
Vorzeichen: |
D oder N |
Lohnart ist ein Durchläufer |
|
Exekutionsgruppe: |
U |
Lohnart ist unpfändbar |
|
Defaultgültigkeit: |
0 |
Jedes Monat |
|
Bewertung: |
S |
Lohnart wird zum Schluß bewertet |
|
Betragsteiler: |
85 |
einbehaltene SV § 67 (8) |
|
Betrags-Bewertung Art: |
EIN |
Der Betrag wird eingegeben |
|
Folgelohnart: |
|
Hier brauchen Sie keine Folgelohnart eingeben. |
|
SV-Pflicht-Erhöhung |
|
Hier brauchen Sie keine SV-Pflicht-Erhöhung eingeben. |
|
FiBu: |
|
Tragen Sie das Aufwandskonto für die Altersteilzeit ein. |
|
Kostenrechnung: |
A |
Die Abgaben der Lohnart fließen in die Kostenrechnung. |
Nachdem Sie den Dienstnehmer mit der Nachzahlung aus Vorjahr mit den Lohnarten Altersteilzeit abgerechnet haben, geben Sie in der Lohnartenzuordnung die Lohnart mit dem Betragsteiler 83 (SZ: 84) - in unserem Beispiel die Lohnart 402 mit dem, im Vorjahr ursprünglich abgerechneten Wert ein (im betroffenen Monat der im Vorjahr aufgerollt wird).
Geben Sie die neu angelegte Lohnart mit Betragsteiler 85 im betroffenen Monat des laufenden Jahres mit Minusbetrag, der bei der Lohnart mit Betragsteiler 83 (SZ: 84) nachgezahlt wird, ein.
Beispiel:
Ursprünglich wurde für das Monat 12.2006 die Altersteilzeit wie folgt abgerechnet:

Danach wurde mit der 01.2007 Abrechnung der Monat 12.2006 so aufgerollt,
dass bei der Lohnart Gehalt 225,-- Euro, und bei der Lohnart Altersteilzeit
75,-- Euro nachgezahlt wurden
(= Nachzahlung aus Vorjahr).
Das Monat 12.2006 sieht nach der Nachzahlung aus Vorjahr wie folgt aus:

Der Monat 01.2007 sieht nach der Nachzahlung aus Vorjahr wie folgt aus:

Um die Monate 12.2006 und 01.2007 zu korrigieren, gehen
Sie wie folgt vor:
1. Geben Sie in der Lohnartenzuordnung die Lohnart mit dem Betragsteiler
83 (SZ: 84) - in unserem Beispiel die Lohnart
402 mit dem, im Vorjahr ursprünglich abgerechneten Wert ein (im betroffenen
Monat der im Vorjahr aufgerollt wird) - in unserem Beispiel mit 127,51.
Danach sieht der Monat 12.2006 wie folgt aus:

2. Geben Sie die neu angelegte Lohnart mit Betragsteiler 85 (in diesem
Beispiel die Lohnart 403) im betroffenen Monat des
laufenden Jahres mit Minusbetrag,
der bei der Lohnart mit Betragsteiler 83 (SZ: 84) nachgezahlt
wird - in unserem Beispiel 140,25 - 127,51 = 12,74, ein. Danach sieht
der Monat 01.2007 wie folgt aus:

Gesetzesänderung 07.2008 - AV-Staffelung - Bedeutung für Altersteilzeit