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[Erklärungstext]
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[Begriff]
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FolgelohnartLohnart, die automatisch nach einer anderen Lohnart vom Programm generiert wird. Beispiel: bei den 2 Lohnarten "Überstundengrundlohn" und "Überstundenzuschlag" kann die Lohnart Überstundenzuschlag als Folgelohnart von Überstundengrundlohn definiert werden. Eine Folgelohnart setzen Sie im Menüpunkt Stammdatenmenü/Lohnarten/Firmengruppen-/Firmen- oder Dienstnehmergruppen im Feld "Folgelohnart".
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