2. Stabilitätsgesetz 2012: Auflösungsabgabe


 

Per 01.01.2013 tritt eine sogenannte Auflösungsabgabe in Kraft. Diese Abgabe ist zu entrichten,

wenn ein arbeitslosenversicherungspflichtiges echtes oder freies Dienstverhältnis nach dem 31.12.2012 endet.

  

Die Auflösungsabgabe beträgt für das Jahr 2013 EUR 113,00 und wird jährlich aufgewertet. Diese wird der GKK mit der Lohnabrechnung abgeführt. Diese Abgabe ist eine Bundesabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik.

 

Die Auflösungsabgabe ist zu entrichten:

 

 

Keine Auflösungsabgabe ist zu entrichten:

 

 

Umsetzung in LHR Personalverrechnung

 

Für die Umsetzung der mit 01.01.2013 in Kraft getretenen Auflösungsabgabe müssen Sie selbst entscheiden bei welchen Ein-/ Austritt-/ Unterbrechungsgründen die Auflösungsabgabe abgeführt werden muss.

 

Dies hinterlegen Sie in der Maske Ein-/Austritt-/Unterbrechungsgründe im Bereich „Details“ im Feld „Auflösungsabgabe“.

Das Programm berücksichtigt den Betrag der Auflösungsabgabe von EUR 113,00 automatisch.

 

 

 

Ab dem Update V4.088 wird es möglich sein den Betrag der Auflösungsabgabe zu übersteuern.

Hierfür muss eine Lohnart mit dem Betragsteiler 90047 angelegt und dem Dienstnehmer in der Lohnartenzuordnung zugewiesen werden.

 

 

 

In der Maske Datenaustausch ELDA gibt es im Bereich Abmeldung das Feld Auflösungsabgabe, welches bei einem Austritt automatisch gefüllt wird.

 

 

 

Die Beitragsnachweisung “Allgemein“ und „Vertragsbedienstete“ wurde um eine neue Zeile "Auflösungsabgabe" erweitert, in welcher Beträge mit dieser Abgabe aufgelistet werden.

 

Die Auflösungsabgabe wird auf der Beitragsnachweisung mit dem Kennzeichen N80 gemeinsam mit den anderen Beitragsgruppen  ausgegeben.

 

Die Auflösungsabgabe wird auf der Dienstgeberliste und am Lohnkonto des entsprechenden Dienstnehmers ausgegeben.

 

Ob eine Auflösungsabgabe bei dem Dienstnehmer abgeführt wird, sehen Sie ebenfalls in der Abrechnungs- bzw. Probeabrechnungs-Ansicht.

Im Register Abrechnung öffnen Sie die Maske Dienstgeberanteile-Details, wenn Sie das Feld Dienstgeberanteil doppelklicken.

 

 


 

Gesetzesänderungen 01.2013