Ein Hinweis kann eine Möglichkeit sein, einen LHR Benutzer darauf aufmerksam zu machen, wenn er etwas ändert, noch etwas anderes zu berücksichtigen.
Beispielsweise wenn dieser eine Adressänderung bei einem Dienstnehmer eingibt, dass die Pendler-pauschale geprüft wird.
Zuerst definieren
Sie im LHR Berechtigungsmodul, wann welcher Hinweis erzeugt bzw. für
welche Tabellen eine Protokollierung aktiviert werden soll.
Die Protokollierung ist für Tabellen möglich, die von Lohn & HR
freigegeben worden sind. Diese wählen Sie über das LOV im Feld "Tabelle"
aus.
(Berechtigungsmodul/ Menüpunkt Nachrichten
Generator)
In
dieser Maske vergeben Sie einen Namen für die Hinweis-Nachricht sowie
die einzelnen Kriterien, die für den Hinweis erforderlich sind. Somit
haben Sie die Möglichkeit in verschiedenen Firmen meh-rere Hinweise
zu aktivieren.
Um eine solche Einschränkung festzulegen, verwenden Sie die Zeile "Bedingung".
Hier tragen Sie, ähnlich wie in SQL, die Bedingung ein, welche für
die Protokollierung erfüllt werden soll. Dafür benötigen Sie die Spaltennamen.
z.B.: DN_FA_KZ = 'GF' bedeutet, dass die Protokollierung für den Dienstnehmerstamm
nur in den Firmen mit dem Kennzeichen "GF" erfolgt. Die
Einschränkung „:DN_FA_NR“ schränkt nur auf die Firma GF 1 ein.
Wenn Sie diese Einstellungen getroffen haben, ist die Protokollierung aktiviert und es sind keine weitere Aktionen mehr notwendig.
Beispiel:
Ausgabe einer Hinweismeldung, wenn eine
Adressänderung durchgeführt wurde und man die Pendlerpauschale daher überprüfen
soll.
