Im Variablen Dienstnehmerstamm gibt es folgende Pflichtfelder:
Dienstnehmer
gültig ab
Lohnsteuergruppe
perm. Jahresausgleich
Versichert bei
SV-Gruppe
Pflichtigkeit
DB
DZ
UBahn
Komm
Weiters gibt es Prüfroutinen für die Kommunalsteuergemeinde und die Gewerkschaft.
In die Dienstnehmergruppe können Sie nur Dienstnehmergruppen einfügen, welche Sie zuvor unter Stammdaten/Firma/Firmentexte/Dienstnehmergruppen angelegt haben.
Auch bei der Versicherung, der SV-Gruppe, den Pflichtigkeiten und der Abrechnungsgruppe müssen Sie vorab Daten definieren. Sie sehen die bereits angelegten Daten, wenn Sie das LOV neben dem jeweiligem Feld öffnen.
Wenn Sie für eines dieser Felder noch keine Stammdaten angelegt haben, wechseln Sie in die jeweiligen Stammdatenmasken, legen die Daten dort an. Arbeiten Sie anschließend wieder im variablen Dienstnehmerstamm weiter.
Die anderen Pflichtfelder werden mit Werten aus den Gesetzesdaten oder einem einfachen J(a)/N(ein) gefüllt. Für diese Felder sind keine Vorarbeiten in den Stammdaten notwendig.
Das Feld Kommunalsteuergemeinde ist nur zwingend auszufüllen, wenn der Dienstnehmer kommunalsteuer- und/oder U-Bahnsteuer-pflichtig ist. Deshalb ist das Feld nicht farbig markiert. Es erscheint jedoch beim Speichern eine Fehlermeldung, dass eine Kommunalsteuergemeinde eingegeben werden muss.
An welche Gewerkschaft ein Dienstnehmer Beiträge abführt, muss auch nur angegeben werden, wenn der Dienstnehmer Gewerkschaftsmitglied ist.