Höchstbeitragsgrundlage (Tageszählung, HBG-Prüfung, usw):

 

Hier finden Sie Beispiele zur Tageszählung, HBG-Prüfung, Zuordnung und Abrechnung des Entgelts.

 

Grundregeln zur Zählung der Vorschreibetage

Grundregeln

 

Beispiel A:
- Ein Beschäftigungsverhältnis mit Wechsel von Arbeiter auf Angestellter
- Zeitraum als Arbeiter: 01.02. bis 10.02.
- Zeitraum als Angestellter: 11.02. bis 28.02.

Lösung:
30 Tage, weil ein volles Kalendermonat vorliegt

Beispiel B:
- zwei Beschäftigungsverhältnisse
- 1. Beschäftigungsverhältnis als Arbeiter: 01.02. bis 10.02.
- 2. Beschäftigungsverhältnis als Angestellter: 20.02. bis 28.02.

Lösung:
- 1. Beschäftigungsverhältnis 10 Tage
- 2. Beschäftigungsverhältnis 9 Tage

 

Grundregeln zur Prüfung der Höchstbeitragsgrundlage

Grundregeln

Beispiel A:
- ein Beschäftigungsverhältnis mit Wechsel von Arbeiter auf Angestellter
- Entgelt für den Zeitraum 01.02. bis 10.02. als Arbeiter 1.000,00 EUR
- Entgelt für den Zeitraum 11.02. bis 28.02. als Angestellter 3.333,33 EUR

Lösung:
Berechnung durchschnittlicher Tagesverdienst: (1.000,00 EUR + 3.333,33 EUR) / 30 Tage = 144,44 EUR
durchschnittlicher Tagesverdienst (144,44 EUR) < tägliche HBG (171,00 EUR)
Allgemeine Beitragsgrundlage = 4.333,33 EUR

Beispiel B:
- zwei Beschäftigungsverhältnisse als Arbeiter
- Entgelt für 1. Beschäftigungsverhältnis im Zeitraum 01.02. bis 10.02. 1.000,00 EUR
- Entgelt für 2. Beschäftigungsverhältnis im Zeitraum 20.02. bis 28.02. 1.900,00 EUR

Lösung:
1. Beschäftigungsverhältnis
Berechnung durchschnittlicher Tagesverdienst: 1.000,00 EUR  / 10 Tage = 100,00 EUR
durchschnittlicher Tagesverdienst (100,00 EUR) < tägliche HBG (171,00 EUR)
Allgemeine Beitragsgrundlage = 1.000,00 EUR

2. Beschäftigungsverhälntis
Berechnung durchschnittlichen Tagesverdienst: 1.900,00 EUR  / 9 Tage = 211,11 EUR
durchschnittlicher Tagesverdienst (211,11 EUR) > tägliche HBG (171,00 EUR)
Allgemeine Beitragsgrundlage = 1.539,00 EUR

Grundregeln der Zuordnung und Abrechnung des Entgelts

Zuordnung des Entgelts

Das Entgelt ist unter Berücksichtigung des auf den jeweiligen Beschäftigungsbereich tatsächlich entfallenden Teiles dem jeweiligen Tarifblock zuzuordnen.

Abrechnung des Entgelts

Für die im Beitragszeitraum vorhandenen Versicherungstage ist die Abrechnung bis zur Höchstbeitragsgrundlage durchzuführen.

Beispiel A:
- ein Beschäftigungsverhältnis mit Wechsel von Arbeiter auf Angestellter
- Entgelt für den Zeitraum 01.02. bis 10.02. als Arbeiter 1.000,00 EUR
- Entgelt für den Zeitraum 11.02. bis 28.02. als Angestellter 3.333,33 EUR

Lösung:
Beschäftigengruppe Arbeiter, 10 Tage, BG 1.000,00 EUR
Beschäftigtengruppe Angestellter, 20 Tage, BG 3.333,33 EUR

Beispiel B:
- zwei Beschäftigungsverhältnisse als Arbeiter
- Entgelt für 1. Beschäftigungsverhältnis im Zeitraum 01.02. bis 10.02. 1.000,00 EUR
- Entgelt für 2. Beschäftigungsverhältnis im Zeitraum 20.02. bis 28.02. 1.900,00 EUR

Lösung:
1. Beschäftigungsverhältnis: Beschäftigtengruppe Arbeiter, 10 Tage, BG 1.000,00 EUR
2. Beschäftigungsverhältnis: Beschäftigtengruppe Arbeiter, 9 Tage, BG 1.548,00 EUR

 

Grundannahmen für alle nachfolgenden Beispiele (Beträge anhand der Beträge 2018):

Tägliche Höchstbeitragsgrundlage 171,00 EUR

 

Monatliche Höchstbeitragsgrundlage 5.130,00 EUR

 

Monatliche Geringfügigkeitsgrenze 438,05 EUR

 

AV-Beiträge bei geringem Einkommen

- 3% bei monatli. Beitragsgrundlage bis 1.381,00 EUR

- 2% bei monatli. Beitragsgrundlage von 1.381,01 EUR bis 1.506,00 EUR

- 1% bei monatli. Beitragsgrundlage von 1.506,01 EUR bis 1.696,00 EUR

 

Es handelt sich durchwegs um für mindestens 1 Monat vereinbarte Beschäftigungsverhältnisse, wenn nicht anders angeführt.

 

Ein Beschäftigungsverhältnis im Beitragszeitraum

Beispiel 1

Sachverhalt

 

Lösung

 

Beispiel 2

Sachverhalt

 

Lösung

 

Beispiel 3

Sachverhalt

 

Lösung

 

Beispiel 4

Sachverhalt

 

Lösung

 

Beispiel 5

Sachverhalt

 

Lösung

 

* Trotz Ende der Pflichtversicherung auf BKNR 1 (Beitragskontonummer) und Beginn der Pflichtversicherung auf BKNR 2 gibt es keine kalendertägliche Tageszählung, sondern es gelten dieselben Regeln wie für ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis auf einer Beitragskontonummer.

 

Beispiel 6

Sachverhalt

 

Lösung

 

* Trotz Ende der Pflichtversicherung auf BKNR 1 (Beitragskontonummer) und Beginn der Pflichtversicherung auf BKNR 2 gibt es keine kalendertägliche Tageszählung, sondern es gelten dieselben Regeln wie für ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis auf einer Beitragskontonummer.

 

Beispiel 7

Sachverhalt

 

Lösung

 

* Erfolgt der Wechsel innerhalb eines Konzerns in einem Kalendermonat mit 31 Tagen am 30. oder 31. dieses Monats, sind auf BKNR 1 immer 29 Tage und auf BKNR 2 immer 1 Tag zu berücksichtigen!

 

Beispiel 8

Sachverhalt

 

Lösung

 

* Erfolgt der Wechsel innerhalb eines Konzerns in einem Kalendermonat mit 31 Tagen am 30. oder 31. dieses Monats, sind auf BKNR 1 immer 29 Tage und auf BKNR 2 immer 1 Tag zu berücksichtigen!

 

Beispiel 9

Sachverhalt

 

Lösung

 

* §7 Abs. 1 BMSVG: Fiktive Bemessungsgrundlage in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gemäß § 3 Abs. 1 KBGG 14,53 EUR / Tag

 

Zwei Beschäftigungsverhältnisse im Beitragszeitraum

Beispiel 10

Sachverhalt

 

Lösung (gesonderte Betrachtung)

1. Beschäftigungsverhältnis:

 

2. Beschäftigungsverhältnis:

 

Beispiel 11

Sachverhalt

 

Lösung (gesonderte Betrachtung)

1. Beschäftigungsverhältnis:

 

2. Beschäftigungsverhältnis:

 

Beispiel 12

Sachverhalt

 

Lösung (gesonderte Betrachtung)

1. Beschäftigungsverhältnis:

 

2. Beschäftigungsverhältnis:

 

Beispiel 13

Sachverhalt

 

Lösung (gesonderte Betrachtung)

1. Beschäftigungsverhältnis:

 

2. Beschäftigungsverhältnis:

 

Beispiel 14

Sachverhalt

 

Lösung (gesonderte Betrachtung)

1. Beschäftigungsverhältnis:

 

2. Beschäftigungsverhältnis:

 

Beispiel 15

Sachverhalt

 

Lösung (gesonderte Betrachtung)

1. Beschäftigungsverhältnis:

 

2. Beschäftigungsverhältnis:

 

Beispiel 16

Sachverhalt

 

Lösung (gesonderte Betrachtung)

1. Beschäftigungsverhältnis (keine KE/UE):

 

2. Beschäftigungsverhältnis:

 

Beispiel 17

Sachverhalt

 

Lösung (gesonderte Betrachtung)

1. Beschäftigungsverhältnis (keine KE/UE):

 

2. Beschäftigungsverhältnis:

 

Beispiel 18

Sachverhalt

 

Lösung (gesonderte Betrachtung)

1. Beschäftigungsverhältnis (mit UE von 21.03 - 30.03. in Höhe von € 2.000,00):

 

2. Beschäftigungsverhältnis:

 

Unbezahlter Urlaub

Grundregeln für die Aliquotierung

 

Grundregeln für die Zählung der Verechnungstage

für volle Kalendermonate

für nicht volle Kalendermonate

 

Grundregel für die Ermittlung der Beitragsgrundlage

 

Beispiel 1

Sachverhalt

 

Lösung

 

Lösung mBGM

 

Beispiel 2

Sachverhalt

 

Lösung

 

Lösung mBGM

 

Beispiel 3

Sachverhalt

 

Lösung

 

Lösung mBGM

 

Beispiel 4

Sachverhalt

 

Lösung

 

Lösung mBGM

 

Beispiel 5

Sachverhalt

 

Lösung

 

Lösung mBGM

 

BEISPIEL 6

Sachverhalt

 

Lösung

 

BEISPIEL 7

Sachverhalt

 

Lösung